Schulfremdenprüfung zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer*in

Sie lieben Ihren Beruf, arbeiten als ungelernte Hilfskraft in der Altenpflege und möchten mehr Verantwortung übernehmen? Dann qualifizieren Sie sich in nur 6 Monaten zum*zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer*in.

Eine Pflegerin rasiert einen Mann

Gesetzliche Grundlagen

Die Schulfremdenprüfung zur staatlich anerkannten Altenpflegehilfe (m/w/d) basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfe (APrOAltPflHi), Abschnitt 5 (§§ 26–30).

Die Zulassung zur Schulfremdenprüfung erfolgt durch die obere Schulaufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Stuttgart.

Ziele

  • Nutzung vorhandenen Praxiswissens und fachliche Erweiterung der erlernten Fähigkeiten
  • Erwerb der staatlichen Anerkennung als Altenpflegehelfer*in innerhalb von 6 Monaten
  • Verbesserung der beruflichen Aufstiegschancen und Erschließung neuer Perspektiven
  • Qualifizierung auf Qualitätsniveau 3
  • Unterstützung der individuellen Weiterentwicklung und Karriereplanung

 

Eine Pflegerin massiert die Hand einer Seniorin

Ihre Vorteile

  • berufsbegleitend möglich
  • Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
  • Weiterbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss
  • Dauer von nur 6 Monaten
  • wenige Präsenztage

Wenn Sie gut selbstorganisiert lernen und zeitliche Ressourcen neben Ihrem Beruf haben, bietet die Schulfremdenprüfung eine sehr gute Möglichkeit, mit überschaubarem Aufwand einen staatlich anerkannten Abschluss zu erreichen.

Mit diesem Abschluss eröffnen sich Ihnen dann weitere berufliche Perspektiven.

 

 

Zugangsvoraussetzungen zur Schulfremdenprüfung

  • Hauptschulabschluss oder Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses mindestens auf Hauptschulniveau
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1)
  • Nachweis praktischer Tätigkeit in einer Einrichtung der Altenpflegehilfe: mindestens 850 Stunden, davon mindestens 425 Stunden fachpraktische Anleitung durch eine Pflegefachkraft
  • Teilnahme an einem Vorbereitungskurs

Weitere Unterlagen und Erklärungen für die Anmeldung 

  • Für die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Lebenslauf
  • Identifikationsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und so weiter)
  • Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis die Bewerberin oder der Bewerber bereits an einer Abschlussprüfung der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe teilgenommen hat
  • Erklärung, ob sich die Schulfremdenprüfung auf das Fach Religionslehre erstrecken soll
Anmeldetermine
  • Frühjahrskurs: Mitte November
  • Herbstkurs: Mitte April

Die Anmeldung erfolgt jeweils über die Einrichtungsleitungen.

Termine und Umfang

  • Start des Kurses zur Schulfremdenprüfung ist jeweils am 1. September und am 1. März.
  • Ein Kurs dauert insgesamt 6 Monate – die Abschlussprüfungen finden im Februar beziehungsweise im August statt.
  • Der Unterricht findet in der Regel in 7 Blöcken statt mit jeweils 2-3 Tagen.
  • Insgesamt umfasst der Unterricht rund 130 Unterrichtseinheiten.
     

Anmeldeschluss ist:

  • für den Start im September der 15. April 
  • für den Start im März der 15. November
     

Infoveranstaltung – Vorstellung der Schulfremdenprüfung

25. März 2026, 15.00 – 16.30 Uhr in unserer Schule für Pflegeberufe

Wir bitten um kurze Voranmeldung per Mail bis zum 24. März an pflegeausbildung.elw@stuttgart.de

Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie eine persönliche Beratung?

Wir sind gerne für Sie da! Bei allen Fragen zu den Inhalten und Voraussetzungen kontaktieren Sie bitte unsere Kolleg*innen – sie helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie bereits konkretes Interesse an der Schulfremdenprüfung haben und sich direkt für den nächsten Zeitraum anmelden möchten, schreiben Sie uns bitte eine Mail. Wir senden Ihnen gerne alle notwendigen Formulare zu.

 

Kati von der Gönne / Susanne Hocanin

Eine grafische Anfahrtskarte
Anfahrt

So finden Sie uns

Unsere Schule für Pflegeberufe liegt nur zehn Minuten vom Bahnhof Stuttgart-Vaihingen entfernt. Mit der S1, S2 und S3 erreichen Sie diesen. Ebenso mit der U1, U3 und U8. Den Bahnhof dann Richtung Industriegebiet verlassen und geradewegs der Industriestraße folgen. In der Industriestraße 28 sind wir auf mehreren Stockwerken verteilt. Unser Sekretariat ist für Interessenten die erste Anlaufstelle, es liegt im dritten Stock. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Google Maps Apple Maps VVS Fahrplanauskunft

Häufige Fragen und Antworten zur Schulfremdenprüfung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wer übernimmt die Weiterbildungskosten?

Die Weiterbildungskosten werden vom Arbeitgeber übernommen.

Gibt es weitere Kosten?

Ja. Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung fallen persönliche Kosten in Höhe von ca. 60 € an.
Die Kostenerhebung und Ausstellung der Urkunde erfolgen durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

Müssen ausländische Schulabschlüsse anerkannt werden?

Die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart (Baden-Württemberg) oder ein anderes Bundesland muss für die Prüfungsanmeldung vorliegen.

Was ist bei der Einreichung der Unterlagen zu beachten?

Um verbindlich für den Kurs und die Prüfungen zur Schulfremdenprüfung als Altenpflegehelfer*in angemeldet werden zu können, müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht bei unserer Schule eingereicht werden.