Schulfremdenprüfung zur staatlich anerkannten Altenpflegehilfe (m/w/d)

Sie lieben Ihren Beruf, arbeiten als ungelernte Hilfskraft in der Altenpflege und möchten mehr Verantwortung übernehmen? Dann qualifizieren Sie sich in nur 6 Monaten zum*zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer*in.

Eine Pflegerin rasiert einen Mann

Gesetzliche Grundlagen

Die Schulfremdenprüfung zur staatlich anerkannten Altenpflegehilfe (m/w/d) basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfe (APrOAltPflHi), Abschnitt 5 (§§ 26–30).

Die Zulassung zur Schulfremdenprüfung erfolgt durch die obere Schulaufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Stuttgart.

Ziele

  • Bessere Weiterentwicklungsmöglichkeiten
  • Vorhandenes Praxiswissen und erlernte Fähigkeiten nutzen und fachlich erweitern
  • Erwerb der staatlichen Anerkennung als Altenpflegehelfer/in innerhalb von 6 Monaten
  • Erweiterte Aufstiegschancen und neue berufliche Perspektiven
  • Qualifizierung auf Qualitätsniveau 3

Vorteile und Nachteile

Das spricht dafür:

  • berufsbegleitend
  • Kosten übernimmt der Arbeitgeber
  • Weiterbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss
  • Dauer von nur 6 Monate
  • wenige Präsenztage

Das ist herausfordernd:

  • Selbst organisiertes Lernen
  • Zusätzliche zeitliche Belastung
  • Rollenkonflikte
  • Keine Vornoten

Zugangsvoraussetzungen zur Schulfremdenprüfung

  • Hauptschulabschluss oder Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses mit mindestens Hauptschulabschluss
  • gesundheitliche Eignung
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens B1 Niveau
  • Nachweis praktische Tätigkeit in einer Einrichtung der Altenpflegehilfe im Umfang von mindestens 850 Stunden und mindestens 425 Stunden fachpraktische Anleitung durch eine Pflegefachkraft
  • Teilnahme an einem Vorbereitungskurs
  • Nachweis Fremdeinsatz mindestens 100 Stunden in der stationären Langzeitpflege oder ambulante Pflege

Weitere Unterlagen / Erklärungen für die Anmeldung 

  •  Lebenslauf
  • Identifikationsnachweis (Ausweis-, Passkopie, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ...)
  • Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis die Bewerberin oder der Bewerber bereits an einer Abschlussprüfung der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe teilgenommen hat
  • Erklärung darüber, ob sich die Schulfremdenprüfung auf das Fach Religionslehre erstrecken soll

Die Anmeldung für den Frühjahrskurs erfolgt Mitte November, 
für den Herbstkurs Mitte April, jeweils über die Einrichtungsleitungen.

Schriftliche, praktische und mündliche Abschlussprüfung

  • Schriftliche Abschlussprüfung (120 Minuten)
    Lernbereich 1 – Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
    (z. B. Pflege bei bestimmten Krankheitsbildern, Prophylaxen, Anatomie und Physiologie, Gesundheits- und Krankheitslehre, Arzneimittellehre, Psychiatrie)
  • Praktische Abschlussprüfung (75 Minuten)
    Schriftliche Ausarbeitung, Vorstellung des Pflegeempfängers, Durchführung der Pflegemaßnahmen, Dokumentation sowie Übergabe an die Pflegefachkraft
  • Mündliche Abschlussprüfung (jeweils 10 Minuten)
    Lernbereich 2 – Gerontologie
    Lernbereich 3 – Rechtskunde
    Lernbereich 4 – Berufskunde
    Deutsch
    Ethik / Religion

    Nach- und Wiederholungsregelungen

  • Wird die schriftliche Abschlussprüfung nicht bestanden, kann auf Antrag eine mündliche Nachprüfung im Lernbereich 1 erfolgen.
  • Wird die Schulfremdenprüfung insgesamt nicht bestanden, besteht die Möglichkeit, im Folgejahr eine Wiederholungsprüfung abzulegen.

Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie eine persönliche Beratung?

Wir sind gerne für Sie da! Bei allen Fragen zu den Inhalten und Voraussetzungenz kontaktieren Sie bitte die Kolleg*innen im Sekretariat. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

 

Frau von der Gönne / Frau Hocanin

Eine grafische Anfahrtskarte
Anfahrt

So finden Sie uns

Unsere Schule für Pflegeberufe liegt nur zehn Minuten vom Bahnhof Stuttgart-Vaihingen entfernt. Mit der S1, S2 und S3 erreichen Sie diesen. Ebenso mit der U1, U3 und U8. Den Bahnhof dann Richtung Industriegebiet verlassen und geradewegs der Industriestraße folgen. In der Industriestraße 28 sind wir auf mehreren Stockwerken verteilt. Unser Sekretariat ist für Interessenten die erste Anlaufstelle, es liegt im dritten Stock. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Häufige Fragen und Antworten zur Schulfremdenprüfung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wer übernimmt die Weiterbildungskosten?

Die Weiterbildungskosten werden vom Arbeitgeber übernommen.

Gibt es weitere Kosten?

Ja. Die Kosten für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung in Höhe von ca. 60 € sind persönliche Kosten.
Die Kostenerhebung und Ausstellung der Urkunde erfolgen durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

Müssen ausländische Schulabschlüsse anerkannt werden?

Unsere Lehrkräfte sind nicht nur im Klassenzimmer für Sie da – auch während Ihrer Einsätze in den Einrichtungen begleiten und unterstützen sie Sie direkt vor Ort. Wie fühlen Sie sich in Ihrer Ausbildung? Wie gelingt Ihnen die Umsetzung des theoretisch Gelernten in der Praxis? Gibt es Bereiche, in denen Sie noch gezielte Unterstützung brauchen?
Gemeinsam stimmen unsere Lehrkräfte, die Praxisanleitungen aus den Einrichtungen und Sie den Lernprozess individuell aufeinander ab – damit Sie bestmöglich begleitet und gefördert werden.

Was ist bei der Einreichung der Unterlagen zu beachten?

Alle erforderlichen Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Pflegeschule eingereicht werden.

Wer entscheidet über die Zulassung zur Prüfung?

Die Pflegeschule leitet die Unterlagen an das Regierungspräsidium Stuttgart weiter.
Die Entscheidung über die Zulassung trifft die obere Schulaufsichtsbehörde.