Gesetzliche Grundlagen
Die Schulfremdenprüfung zur staatlich anerkannten Altenpflegehilfe (m/w/d) basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfe (APrOAltPflHi), Abschnitt 5 (§§ 26–30).
Die Zulassung zur Schulfremdenprüfung erfolgt durch die obere Schulaufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Stuttgart.

