Was umfasst die Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Option, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht.
Pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr professionell betreut werden und erhalten dafür einen festen Betrag von der Pflegeversicherung. Während dieser Zeit wird zudem die Hälfte des Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können die Kurzzeitpflege nutzen, allerdings ohne diese finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung.
Unsere Gäste nehmen an den Mahlzeiten sowie an allen Freizeit- und Therapieangeboten des Hauses teil. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine Übergangsphase, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei der Überbrückung einer Verhinderung der Pflegeperson. Darüber hinaus bietet die Kurzzeitpflege die Möglichkeit, herauszufinden, ob ein längerfristiger Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung die richtige Lösung ist.