Kurzzeitpflege

Stationäre Pflege auf bestimmte Zeit. Die Kurzzeitpflege bietet eine zeitlich begrenzte stationäre Betreuung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Rehabilitation vorübergehend Unterstützung benötigen.

Ein Pfleger hilft einer Seniorin beim Aufstehen.

Was umfasst die Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Option, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht.

Pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr professionell betreut werden und erhalten dafür einen festen Betrag von der Pflegeversicherung. Während dieser Zeit wird zudem die Hälfte des Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können die Kurzzeitpflege nutzen, allerdings ohne diese finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung.

Unsere Gäste nehmen an den Mahlzeiten sowie an allen Freizeit- und Therapieangeboten des Hauses teil. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine Übergangsphase, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei der Überbrückung einer Verhinderung der Pflegeperson. Darüber hinaus bietet die Kurzzeitpflege die Möglichkeit, herauszufinden, ob ein längerfristiger Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung die richtige Lösung ist.

Unser Angebot

Unsere Kurzzeitpflege umfasst individuell abgestimmte Leistungen, die sich nach den Bedürfnissen der Gäste richten. Dazu gehören:

  • Medizinische Versorgung und therapeutische Maßnahmen
  • Unterstützung im Alltag, wie bei der Körperpflege oder Mobilität
  • Regelmäßige Aktivitäten zur Förderung sozialer Kontakte
  • Beratung und Unterstützung bei der Planung eines Übergangs in die Langzeitpflege, falls nötig

Die Kurzzeitpflege dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Unser Ziel ist es, sowohl die Pflegebedürftigen als auch deren Angehörige in dieser Phase bestmöglich zu unterstützen und zu entlasten.

„Die Kurzzeitpflege ist eine wichtige Brücke für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – sie bietet nicht nur vorübergehende Unterstützung in belastenden Situationen, sondern ermöglicht auch eine wohlüberlegte Entscheidung über den nächsten Schritt, sei es eine Rückkehr in die häusliche Pflege oder der Übergang in eine Langzeitpflegeeinrichtung.“

Marc Bischoff
Geschäftsführer

Unsere Standorte für Kurzzeitpflege

An den auf der Karte gekennzeichneten Standorten bieten wir Kurzzeitpflege an. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung oder eine Anfrage direkt an die entsprechenden Standorte.

Häufige Fragen und Antworten zur Kurzzeitpflege

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren verschiedenen Pflege- und Betreuungsangeboten. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wie lange dauert die Kurzzeitpflege?

Die Dauer der Kurzzeitpflege variiert je nach Bedarf und kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen liegen. In der Regel ist sie auf maximal 28 Tage pro Jahr begrenzt, kann jedoch je nach Einzelfall auch verlängert werden.

Wer trägt die Kosten der Kurzzeitpflege?

Die Kosten der Kurzzeitpflege werden teilweise von der Pflegeversicherung übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Dieser Betrag gilt für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen im Jahr. Sollten die Kosten der Kurzzeitpflege diesen Betrag übersteigen, müssen die Differenzkosten von der pflegebedürftigen Person selbst oder ihrer Familie getragen werden.

Wie finde ich eine Kurzzeitpflegeeinrichtung?

Eine Kurzzeitpflegeeinrichtung kann über die Pflegekassen, örtliche Senior- oder Sozialberatungsstellen oder Online-Plattformen für Pflegeeinrichtungen gefunden werden. Zudem bieten viele Einrichtungen auf ihren Websites Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Kurzzeitpflege an.

Muss ich die Kurzzeitpflege im Voraus beantragen?

Ja, es ist wichtig, die Kurzzeitpflege frühzeitig bei der Pflegekasse zu beantragen. Idealerweise sollte der Antrag einige Wochen vor dem geplanten Pflegebeginn gestellt werden, damit alle Formalitäten rechtzeitig geklärt sind.

Kann ich die Kurzzeitpflege auch zu Hause organisieren?

Ja, Kurzzeitpflege kann auch zu Hause durch Pflegedienste organisiert werden. Dabei wird in der Regel eine ambulante Pflegekraft für die Dauer der Pflegebeziehung eingesetzt. Diese Option ist besonders für Menschen geeignet, die in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten.

Kann ich Kurzzeitpflege mehrfach im Jahr in Anspruch nehmen?

Ja, grundsätzlich kann Kurzzeitpflege auch mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden, solange die Gesamtdauer von 28 Tagen pro Jahr nicht überschritten wird und der Anspruch auf Pflegeleistungen besteht.

Welche Leistungen sind in der Kurzzeitpflege enthalten?

In der Kurzzeitpflege sind Leistungen wie pflegerische Betreuung, Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie medizinische Versorgung durch Fachpersonal enthalten.

Muss ich für die Kurzzeitpflege einen Pflegegrad haben?

Ja, um Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, ist in der Regel ein Pflegegrad notwendig, der den Pflegebedarf des Betroffenen dokumentiert. Es muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.