Unterstützung für Menschen in Not
Wir arbeiten auf der gesetzlichen Grundlage der §§67ff SGB XII und verstehen uns als Teil des Stuttgarter Hilfesystems für Menschen in Wohnungsnot.
Aufgenommen werden alleinstehende Menschen ab 18 Jahren, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die nicht in der Lage sind, diese aus eigener Kraft zu überwinden. Besondere Lebensumstände und soziale Schwierigkeiten bestehen unter anderem in:
- Fehlendem oder nicht ausreichendem Wohnraum
- Ungesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Gewaltgeprägten Lebensumständen
- Schulden
- Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden und sozialen Kontakten
- Suchterkrankungen
- Psychischen Erkrankungen
Voraussetzung für eine Aufnahme ist in der Regel eine Kostenübernahme durch das Sozialamt und/oder das Jobcenter. Bei der Klärung der Kosten unterstützen die im Einzelfall zuständigen Fachberatungsstellen. Die Notübernachtung ist im Allgemeinen bis zum nächsten Öffnungstag der Fachberatungsstelle kostenlos.
In unseren multiprofessionellen Teams arbeiten Fachkräfte verschiedener Berufsgruppen zusammen (Sozialarbeit, Gesundheit und Pflege, Ergotherapie, Hauswirtschaft, Verwaltung).